Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen und Ansteuerung von Feuerlöschanlagen.

Einen Brand bereits in einem frühzeitigen Stadium automatisch zu erkennen, unabhängig von der Anwesenheit von Personen, zu alarmieren und die Einleitung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung sind die Hauptaufgaben einer Brandmeldeanlage. Durch eine schnelle Detektion eines entstehendes Brandes können nicht nur Sachschäden verringert, sondern vor allem Personen vor dem Brandereignis und der damit verbunden Entstehung von gefährlichen Brand- bzw. Rauchgasen rechtzeitig gewarnt werden.

Die Detektion eines Brandes kann über unterschiedliche Kenngrößen, wie Rauch, Wärme oder Flammen erfolgen. Kleinste Glimm- und Schwelbrände können über ein Rauchansaugsystem (RAS) erkannt werden. Über optische und/oder akustische Alarmierungsgeräte werden Personen, in den betroffenen Bereichen, vor Bränden gewarnt. Brandmeldeanlagen können weiterhin zur Steuerung von stationären Feuerlöschanlagen, von Entrauchungssystemen, Fluchtweglenkung und Sprachalarmierung dienen.

Die Brandmeldeanlagen müssen nach den entsprechenden geltenden Normen und Richtlinien – DIN VDE 0833-2, DIN 16475, ggf. VdS 2095 – geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten werden. Weiterhin müssen die technischen Anschlussbedingungen der zuständigen Feuerwehr (TAB) berücksichtigt werden.

Die Ansteuerung einer Feuerlöschanlage muss über eine elektrische Steuereinrichtung (EST) erfolgen. Diese kann in einer Brandmelderzentrale integriert sein. Eine Standartschnittstelle Löschen (SST) ist erforderlich, wenn die Brandmelderzentrale und die elektrische Steuereinrichtung kein gemeinsames System darstellen. Die elektrische Steuereinrichtung muss den Anforderungen der Normen und Richtlinien EN 12094, EN 54 und ggf. VdS 2496 entsprechen.